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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01/2011)

1. Geschäftsinhalt

Quad-Stop-Bodensee als touristisch orientiertes Dienstleistungsunternehmen bietet an: Geführte Bodensee Quad -Touren als Einzel- u. Gruppenveranstaltung in der Region westl. Bodensee/Rheinfall/Schwarzwald Süd/Linzgau/Hegau/Donautal.

Kombi Veranstaltungen mit Partnern der Region.

Firmenevents, auch mit Übernachtung in Kombination mit Partnern der Region

2. Anmeldung und Bestätigung

Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages ist eine schriftliche Buchungsanfrage via E-Mail erforderlich, mit den geforderten Daten des Formular´s.

Der Auftraggeber erhält vorbehaltlich der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung/Gutschein als PDF Datei und bezahlt innerhalb der 7 tägigen Zahlungsfrist. Bei kurzfristiger Anmeldung besteht auch die Möglichkeit der Bezahlung vor Ort vor Abfahrt der Tour.

Bei Zahlungsfrist Überschreitung gilt der Vertag als vom Auftraggeber storniert und der Fahrtermin wird freigestellt. Geldeingang maßgeblich, Buchungsbeleg ist im Bedarfsfall vorzulegen. Bei Zahlung des Tourbeitrages gilt die AGB als akzeptiert.

3. Rücktrittsrecht, Umbuchung, Leistung

Rücktritt durch Teilnehmer, Umbuchung bedarf der Schriftform.

Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Tour Beginn fällt eine Entschädigungspauschale von 50 % , danach 100% an. Eine Unkostenpauschale von 25,--Euro wird erhoben.

Für nicht angetretene Tour Teilnehmer, besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf Kostenerstattung. Kulante Regelung(Ohne Rechtsanspruch) sind möglich.

Eine Kostenerstattung wegen Nichtgefallens ist ausgeschlossen, das gilt ebenfalls wenn der Fahrer seines Quads/ATV´s nicht sicher steuern oder bedienen kann. In diesem Fall wird eine Mitfahrgelegenheit als Sozius angeboten.

Gutscheine werden grundsätzich nicht zurückgenommen oder vergütet, Übertragung auf Dritte möglich. Gültigkeit der Gutscheine 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.

4.Preisgestaltung

Die in unserer Publikation ( Firmenprospekt/Homepage/Partneragenturen) genannten Preise sind Endpreise incl. 19%MWST. MWST abzugsfähige Personen, Gesellschaften werden Tourenpreise zzgl. 19% MWST berechnet.

5. Gewährleistung, Haftung.

Quad-Stop-Bodensee steht ein für eine gewissenhafte Realisierung der geführten Bodensee Quad Touren auch in Verbindung der Kombi Touren.

Für nicht zu vertretende Umstände(z.B. Ausfall des Partnerunternehmens, Insolvenz, Schäden der Partneranlagen/Fahrzeuge) kann es erforderlich werden vereinbarte Leistungsbestandteile zu verändern oder evtl. umzubuchen zu einem gleichwertigen Tour/Termin.

Eine Verschiebung oder Umbuchung der Tour durch den Veranstalter aus witterungs-u.sicherheitsrelevanten Gründen ist zulässig.

Jeder Teilnehmer handelt freiwillig und in eigener Verantwortung.

Desweiteren haftet der Teilnehmer für alle Schäden an den von ihm benutzten Fahrzeugs.

Für Personenschäden(Fremd/Eigen) haftet der Vermieter gegenüber dem Teilnehmer(Fahrer) und Geschädigtem nicht.

Dies wird durch Unterschrift vor Tour Beginn des Teilnehmers bestätigt und wird durch den Tourguide darauf hingewiesen.

6. Tourregeln

Unsere Tour Regeln sind fester Bestandteil unserer AGB und von jedem Teilnehmer vor Tour Antritt zu unterzeichnen, unter Vorlage der Fahrerlaubnis PKW und des Personalausweises. Den Weisungen des/der Tour Guides ist diskussionslos nachzukommen.Vorsätzliche oder wiederholte Verstöße gegen die Anweisung der/des Tourguides werden durch Ausschluß des Teilnehmers vollzogen.

7. Verwehrung der Teilnahme als Selbsfahrer oder Mitfahrer

Unter folgenden Bedingungen oder Zeichen ist eine Teilnahme an unseren Touren ausgeschlossen oder beschränkt möglich

-Schwangerschaft

-vorliegende Alkohol/Drogen Problem sowie Restalkohol

-Schwere psychische Störungen

-fehlende motorische oder mentale Koordinierungsfähigkeit , wie z.B. nicht sicher lenken können , links-rechts Schwäche

-Kinder unter 8 Jahren als Sozius-Mitfahrer

-der Teilnehmer ist Quad-Stop-Bodensee informationspflichtig

Forderungen gegnüber jeglicher Art werden diesbezüglch nicht anerkannt.

8. Gerichtsstand

Firmensitz:Quad-Stop-Bodensee, Wiesenstr. 5,78476 Allensbach

Gerichtsstand: Amtsgericht Konstanz

Stand 01/2011

Tourregeln zur AGB

1. Es gelten grundsätzlich die AGB , sowie die Tour Regeln der Firma Quad-Stop-Bodensee

2. Vor Beginn jeder Tour müssen alle Teilnehmer die Akzeptanz der Tour Regeln durch eigenhändige Unterschrift bestätigen.

3. Führerschein PKW und Personalausweis ist vorzulegen.

4. Es gelten die Regeln der STVO

5. Es erfolgt eine ausführliche Einweisung in die Funktion der Fahrzeuge durch den Tour Guide

6. Es erfolgt eine ausführliche Fahreinweisung auf sicherem Gelände mit dem Tour Guide

7. Den Anweisungen der/des Tour Guides ist folge zu Leisten.

8. Unser Touren Verlauf wird dem fahrerischen Können der Teilnehmer angepasst.

9. Es besteht Helmpflicht für jeden Fahrer und Beifahrer

10. Fahrerwechsel auf verschiedene Fahrzeuge und Soziuswechsel sind unzulässig

11. Der Tour Abbruch aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

12. Touren werden bei jedem Wetter durchgeführt, außer bei Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes.

13. Mindestalter für Soziusfahrer 8 Jahre , sowie maximale Zuladung 150 Kg

14. Bei Gruppen Touren ist ein 2. Tour Guide erforderlich(Sicherheit) Kostenpflichtig

15. Bekleidung: Robuste, lange, witterungsentsprechende Bekleidung evtl. Regenbekleidung, festes Schuwerk ( Trekingschuhe,Stiefel,Boots,Turnschuhe )


 

Derzeit keine Freie Vermietung möglich

Vermietung Selbstfahrer :

  1. Der Mieter muss bei Vertragsabschluss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sowie eine gültige Fahrerlaubnis (2,3,B,C) vorlegen.
  2. Der Mietpreis ist in bar bei Mietbeginn (Vertragsabschluß) zu bezahlen, sowie eine Kaution von 200,-- Euro in bar zu hinterlegen. (entfällt bei Tourbuchung)
  3. Der Mieter hat sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Für Zuwiderhandlung und eventuelle Strafverfolgung haftet der Mieter. Ebenso durch den Mieter verursachte Flur- und Landschaftsschäden.
  4. Zum Fahren des Mietfahrzeuges ist nur der im Mietvertrag genannte Fahrer berechtigt, die Mitnahme von einer 2. Person ist untersagt und nicht mitversichert. (Bei Touren zzgl. 15,--Euro Sozius )
  5. Dem Mieter ist nicht gestattet:
    - aktiver Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
    - Befahren von Vereins- und Crossstrecken
    - Fahrten ins Ausland
    - Mitnahme von Tieren und Personen
  6. Für das fahren von Quad´s und ATV´s besteht gesetzliche Helmpflicht.
  7. Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug in vollem Umfang und hat im Schadensfall den Vermieter umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Bei evtl. erforderlichen Reparaturen während der Mietzeit ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen.
  8. Das Mietfahrzeug wird in einem sauberen, technisch einwandfreien, vollgetanktem Zustand an den Mieter übergeben.
  9. Übergabe und Abnahmetermin ist jeweils 15 Min. vorher oder bis 15 Min. nachher, jede weitere Verlängerung wird mit dem Verlängerungsstundensatz von 19,-- Euro berechnet.
  10. Bei Unfällen ist die Polizei zu benachrichtigen und der Unfall muss protokolliert werden. Der Vermieter ist zu benachrichtigen. Dem Mieter ist es untersagt, gegenüber der Polizei oder auch Dritten ein Schuldanerkenntnis abzugeben.
  11. Abgestellte Mietfahrzeuge müssen ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert sein und nachts in einer verschlossenen Garage stehen.
  12. Bei Rückgabe :
    - Fahrzeug ist voll zu betanken
    - für verschmutzte Fahrzeuge wird ein Reinigungsbeitrag von 20,-- Euro erhoben
    - Mietzeitüberschreitung wird mit Verlängerungssatz 19,-- Euro berechnet.
    - die nicht Rückgabe von Mietsachen (Helme, Handschuhe, Erste Hilfe, Schlüssel, Fahrzeugpapiere) wird dem Mieter berechnet.
    - wird vor dem Mietende zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
  13. Vorbestellungen und Reservierung fernmündlich, Internet und Fax sind verbindlich. Das Fahrzeug braucht nicht länger als 1 Stunde bereitgehalten werden. Der Mietpreis ist voll zu entrichten, für Ausfallschäden haftet der Mieter.

Versicherung und Haftung

Der Mieter haftet dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Mietfahrzeug in vollem Umfang, angefallene Reparaturkosten, gemäß Rechnung, Bergungs- und Rückführungskosten, Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit, bei Diebstahl der Wiederbeschaffungswert. Für die Mietfahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung .
Bei Schäden jeglicher Art ist der Vermieter zu informieren. Für Personenschäden haftet der Vermieter grundsätzlich nicht.

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters, Gerichtsstand ist das Amtsgericht Konstanz. Es bestehen keine Nebenabreden. Alle Veränderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

 

 

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Quad STOP Bodensee
Wiesenstrasse 5a
78476 Allensbach-Kaltbrunn
Fon: 07533 919 240 01
Fax: 07533 919 240 09

info@quad-stop-bodensee.de

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