| Zulassung und Versicherungspflicht |
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Quads haben meist eine VKP-Zulassung. Max. 15KW/20 PS. Größere Quads sind (werden) meist gedrosselt. Bauliche Unterschiede: Vorne ein Scheinwerfer, hinten ein Rücklicht und Bremslicht ATV-Zulassung als Zugmaschine möglich. Kennzeichenpflicht für Quad/ATV vorne und hinten, wie Autozulassung. Versicherungspflicht erfolgt über die Versicherungsgesellschaften in einer gesonderten Quad und ATV Versicherung. Unser kompetenter Partner hier ist die Sparkassen-Versicherung. Zugmaschinen-Zulassung ist im allgemeinen teurer, eine Alternative hierzu wäre eine Landwirtschaftszulassung zu beantragen. Pflichten Quad und ATV
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